Wenn ein geliebter Mensch geht, bleibt ein Zuhause voller Erinnerungen zurück. Wir räumen es mit Ruhe und Respekt, entlasten Sie als Angehörige und übergeben besenrein und fristgerecht.
Drei Versprechen, die jede Hausräumung nach einem Todesfall bei uns begleiten.
Dokumente, Fotos und Erinnerungsstücke werden nach Ihren Vorgaben ausgeschieden und Ihnen übergeben. Nichts wird ungefragt entsorgt.
Wir arbeiten unauffällig, ohne grosse Beschriftung und zu Zeiten, die Ihnen und der Nachbarschaft angenehm sind.
Fixpreis nach Besichtigung, fristgerechte Räumung und besenreine Übergabe an Verwaltung, Erben oder Käufer.
Telefon, WhatsApp, E-Mail oder Formular. Wir hören zu und klären die Ausgangslage.
Vor Ort oder per Foto und Video. Kostenlos und unverbindlich.
Verbindlicher Festpreis, in der Regel noch am selben Tag. Ohne versteckte Kosten.
Diskrete Räumung und besenreine Übergabe, termingerecht zur Kündigungsfrist.
Wählen Sie Ihren Kanton für regionale Informationen und Kontakt.
Nach einem Todesfall müssen Angehörige vieles gleichzeitig regeln: die Trauerfeier, Behördengänge, das Erbe und daneben die Wohnung, deren Mietvertrag gekündigt ist. Die Vorstellung, das Zuhause eines verstorbenen Menschen selbst auszuräumen, ist für viele kaum tragbar. Genau hier setzen wir an: Wir übernehmen die gesamte Räumung, vom ersten Sichten bis zur Schlüsselübergabe, in der ganzen Schweiz.
Bei einer Mietwohnung gibt die Kündigungsfrist den Takt vor. Bei einem Eigenheim entscheiden die Erben über den Zeitpunkt, oft im Hinblick auf Verkauf oder Vermietung. Und in Erbengemeinschaften braucht es Transparenz: Auf Wunsch dokumentieren wir die Räumung mit Fotos und erstellen eine nachvollziehbare Abrechnung für alle Beteiligten. Wir arbeiten dabei auch mit Willensvollstreckern, Notariaten und Beistandschaften zusammen.
Eine Hausräumung nach Todesfall ist die vollständige Räumung der Wohnung oder des Hauses einer verstorbenen Person: vom sorgfältigen Aussortieren persönlicher Gegenstände über die Entsorgung des Hausrats bis zur besenreinen Übergabe an Verwaltung, Erben oder Käufer.
Die Kosten hängen von Grösse, Menge des Hausrats und Zugänglichkeit ab. Nach einer kostenlosen Besichtigung erhalten Sie einen verbindlichen Fixpreis ohne versteckte Kosten und ohne Nachforderungen.
Massgebend ist in der Regel die Kündigungsfrist des Mietvertrags, meist drei Monate. Wir planen rückwärts vom Übergabetermin und räumen fristgerecht, auf Wunsch auch kurzfristig innert weniger Tage.
Nein. Viele Familien übergeben uns den Schlüssel und lassen sich die aussortierten persönlichen Gegenstände bereitlegen. Ob Sie dabei sein möchten, entscheiden Sie.
Wir führen Hausräumungen nach Todesfall in der ganzen Schweiz durch, in allen 26 Kantonen, von Zürich über Bern und Luzern bis ins Tessin und in die Westschweiz.
Erreichbar per Telefon, WhatsApp, E-Mail oder über das Formular. Die Fixofferte erhalten Sie in der Regel noch am selben Tag.