Schweizweit · Alle 26 Kantone

Hausräumung nach Todesfall.
Würdevoll. Diskret. Schweizweit.

Wenn ein geliebter Mensch geht, bleibt ein Zuhause voller Erinnerungen zurück. Wir räumen es mit Ruhe und Respekt, entlasten Sie als Angehörige und übergeben besenrein und fristgerecht.

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079 615 20 06
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Unsere Aufgabe

Wir tragen, was zu schwer wiegt

Drei Versprechen, die jede Hausräumung nach einem Todesfall bei uns begleiten.

I.

Sorgfalt vor Tempo

Dokumente, Fotos und Erinnerungsstücke werden nach Ihren Vorgaben ausgeschieden und Ihnen übergeben. Nichts wird ungefragt entsorgt.

II.

Diskretion

Wir arbeiten unauffällig, ohne grosse Beschriftung und zu Zeiten, die Ihnen und der Nachbarschaft angenehm sind.

III.

Verbindlichkeit

Fixpreis nach Besichtigung, fristgerechte Räumung und besenreine Übergabe an Verwaltung, Erben oder Käufer.

«Nach dem Tod unserer Mutter fehlte uns die Kraft für die Wohnung. Das Team hat alles übernommen, ruhig, respektvoll und pünktlich zur Übergabe.»
Familie aus dem Kanton Zürich
«Diskret, zuverlässig und zum vereinbarten Fixpreis. Die Verwaltung hatte bei der Abnahme keine einzige Beanstandung.»
Erbengemeinschaft aus dem Kanton Aargau
«Persönliche Dokumente und Fotos wurden sorgfältig für uns bereitgelegt. Genau diese Sorgfalt haben wir gebraucht.»
Angehörige aus dem Kanton Bern
Der Ablauf

In vier ruhigen Schritten

I.

Kontakt

Telefon, WhatsApp, E-Mail oder Formular. Wir hören zu und klären die Ausgangslage.

II.

Besichtigung

Vor Ort oder per Foto und Video. Kostenlos und unverbindlich.

III.

Fixofferte

Verbindlicher Festpreis, in der Regel noch am selben Tag. Ohne versteckte Kosten.

IV.

Räumung & Übergabe

Diskrete Räumung und besenreine Übergabe, termingerecht zur Kündigungsfrist.

Abschied nehmen: Wir übernehmen die schwere Arbeit.
Sorgfalt bei allem, was uns anvertraut wird.
Besenreine Übergabe an Verwaltung oder Käufer.
Einsatzgebiet

Hausräumung nach Todesfall in Ihrem Kanton

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Hausräumung nach Todesfall: was Angehörige wissen sollten

Kurz erklärt: Eine Hausräumung nach Todesfall umfasst das Sichten und Aussortieren des Nachlasses, die vollständige Räumung von Wohnung oder Haus, die fachgerechte Entsorgung des Hausrats und die besenreine Übergabe an die Verwaltung. In der Schweiz bleibt dafür meist die Kündigungsfrist von drei Monaten.

Nach einem Todesfall müssen Angehörige vieles gleichzeitig regeln: die Trauerfeier, Behördengänge, das Erbe und daneben die Wohnung, deren Mietvertrag gekündigt ist. Die Vorstellung, das Zuhause eines verstorbenen Menschen selbst auszuräumen, ist für viele kaum tragbar. Genau hier setzen wir an: Wir übernehmen die gesamte Räumung, vom ersten Sichten bis zur Schlüsselübergabe, in der ganzen Schweiz.

So läuft eine Hausräumung nach Todesfall ab

  1. Erstkontakt: Sie melden sich per Telefon, WhatsApp, E-Mail oder Formular. Wir klären die Ausgangslage und den Zeitrahmen.
  2. Besichtigung: Vor Ort oder per Foto und Video, kostenlos und unverbindlich.
  3. Fixofferte: Sie erhalten einen verbindlichen Festpreis, in der Regel noch am selben Tag.
  4. Sichtung: Persönliche Dokumente, Fotos und Erinnerungsstücke werden nach Ihren Vorgaben ausgeschieden.
  5. Räumung: Vollständige Räumung inklusive Keller, Estrich und Garage, mit fachgerechter Entsorgung.
  6. Übergabe: Besenreine Übergabe an Verwaltung, Erben oder Käufer, termingerecht zur Frist.

Mietwohnung, Eigenheim oder Erbengemeinschaft

Bei einer Mietwohnung gibt die Kündigungsfrist den Takt vor. Bei einem Eigenheim entscheiden die Erben über den Zeitpunkt, oft im Hinblick auf Verkauf oder Vermietung. Und in Erbengemeinschaften braucht es Transparenz: Auf Wunsch dokumentieren wir die Räumung mit Fotos und erstellen eine nachvollziehbare Abrechnung für alle Beteiligten. Wir arbeiten dabei auch mit Willensvollstreckern, Notariaten und Beistandschaften zusammen.

Häufige Fragen zur Hausräumung nach Todesfall

Was ist eine Hausräumung nach Todesfall?

Eine Hausräumung nach Todesfall ist die vollständige Räumung der Wohnung oder des Hauses einer verstorbenen Person: vom sorgfältigen Aussortieren persönlicher Gegenstände über die Entsorgung des Hausrats bis zur besenreinen Übergabe an Verwaltung, Erben oder Käufer.

Was kostet eine Hausräumung nach einem Todesfall?

Die Kosten hängen von Grösse, Menge des Hausrats und Zugänglichkeit ab. Nach einer kostenlosen Besichtigung erhalten Sie einen verbindlichen Fixpreis ohne versteckte Kosten und ohne Nachforderungen.

Wie schnell muss die Wohnung nach einem Todesfall geräumt sein?

Massgebend ist in der Regel die Kündigungsfrist des Mietvertrags, meist drei Monate. Wir planen rückwärts vom Übergabetermin und räumen fristgerecht, auf Wunsch auch kurzfristig innert weniger Tage.

Müssen Angehörige bei der Räumung anwesend sein?

Nein. Viele Familien übergeben uns den Schlüssel und lassen sich die aussortierten persönlichen Gegenstände bereitlegen. Ob Sie dabei sein möchten, entscheiden Sie.

In welchen Regionen sind Sie tätig?

Wir führen Hausräumungen nach Todesfall in der ganzen Schweiz durch, in allen 26 Kantonen, von Zürich über Bern und Luzern bis ins Tessin und in die Westschweiz.

Wir sind für Sie da

Ein Anruf genügt. Alles Weitere übernehmen wir.

Erreichbar per Telefon, WhatsApp, E-Mail oder über das Formular. Die Fixofferte erhalten Sie in der Regel noch am selben Tag.